Einmessbescheinigung und Vorbereitungen für die Bodenplatte

Gestern war dann wie angekündigt der Vermesser am Grundstück und hat das Schnurgerüst vermessen und die Einmessbescheinigung erstellt. Diese wird vom Vermesser ans Landratsamt weitergereicht – ohne das gute Stück darf nicht weitergebaut werden!
Wenn man aber einen staatlich anerkannten Vermesser damit beauftragt (wie in unserem Fall) und er sein OK gibt,  dass alles mit den Plänen und eventuellen Auflagen in der Baugenehmigung übereinstimmt, darf auch gleich weitergebaut werden.

Das lässt sich unser Bauunternehmer natürlich nicht zweimal sagen und hat gleich anschließend mit den Vorbereitungen für die Bodenplatte angefangen:

Vorbereitungen Bodenplatte

Auch das Material für die Drainage wurde schon mal bereitgelegt:

Wir haben zwar bei uns glücklicherweise Kies und das Grundwasser ist tief, so dass fast jeder sagt man braucht „eigentlich“ keine Drainage.  Aber lt. Bodengutachten ist es bei Starkregen im Bereich des Möglichen, dass nicht gleich alles sofort versickert, so dass eine Drainage empfohlen wurde. Auch der Schwörer Bauleiter sagte uns, dass er eigentlich immer eine Drainage empfiehlt, also wird sie jetzt auch gemacht.